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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Abkürzungen: ArbStoffV = VO über gefährliche Arbeitsstoffe, UVV = Unfallverhütungsvorschrift, VBG = Vorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, TRgA = Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe.
I. Vorbemerkungen
Seit Ende 1984 gibt es erstmals eine Unfallverhütungsvorschrift (VBG 100), die alle bisherigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen auf dem Gebiet der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zusammenfaßt. Die UVV ist weitgehend zum 1. 10. 1984 in Kraft getreten. Sofern die entsprechenden Beschlüsse der Vertreterversammlung noch nicht erfolgt sind, verschieben sich die Termine in diesen Bereichen. Mit dem Inkrafttreten entfallen die bisherigen Vorschriften in der UVV „Allgemeine Vorschriften„ und eine Reihe von Bestimmungen in Spezialunfallverhütungsvorschriften. Neben den in der VBG 100 geregelten speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung gibt es aber noch weiterhin allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die die Betriebsärzte auf Wunsch des Unternehmers oder in Abstimmung mit ihm vornehmen.
II. Regelungsumfang
Der Unternehmer hat nach d...