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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 6 V 201/19

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 Satz 4

Einkommensteuer: Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden bei Ablehnung der Steuerveranlagung

Leitsatz

1. Es tritt keine Bindungswirkung nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG ein, wenn die Veranlagung der Steuer abgelehnt worden ist.

2. In diesem Fall muss sich der Antragsteller allein gegen die Verlustfeststellungsbescheide wenden.

Fundstelle(n):
VAAAH-37859

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