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Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Eines der wichtigsten Gesetze im Bereich des Umweltrechts ist das BImSchG. In diesem Regelwerk versucht der Gesetzgeber, den Schutz des Menschen und der Natur mit den Anforderungen einer technisierten Gesellschaft in Einklang zu bringen (vgl. allgemein zum BImSchG Holland, NWB F. 25 S. 2077). Der einzelne hat zwar einen Anspruch darauf, sein Eigentum nutzen zu können und seinen Beruf frei zu wählen. Zugleich sollen aber auch die Allgemeinheit und insbesondere die unmittelbare Nachbarschaft einer zumindest potentiell schadensträchtigen Anlage geschützt werden. Zu diesem Zweck ist für zahlreiche technische Vorhaben ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eingeführt worden, welches eine vorherige Prüfung aller Folgen in einem Genehmigungsverfahren ermöglicht. Sofern allerdings keine gravierenden Gefahren erkennbar sind und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung (§ 6). Die Genehmigungsbehörde hat also nicht wie in der Planfeststellung ein Planungs- und Versagungsermessen, das nur durch Planungsleitsätze und das Abwägungsverbot beschränkt ist (vgl. Haurand, NWB F. 29 S. 1133 ff.). Insbesondere find...