Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 12 vom Seite 2

Streifzug durch das Notariat – Registerrecht

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Bert und Babette Brecht wollen einen Verein gründen und landen – wie sollte es anders sein – wieder auf einem Streifzug durch das Notariat. Was es bei einer Vereinsgründung zu beachten gibt und wie eine Eintragung in das Register erfolgt, soll der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

Einleitung

Der zwischenzeitlich 8-jährige Benjamin Brecht besucht die Grundschule und geht gemeinsam mit Kindern mit Behinderungen in eine Klasse. Das finden Bert und Babette Brecht richtig toll und überlegen sich, dass die Kinder mit und ohne körperliche oder geistige Einschränkungen auch gemeinsam ihre Freizeit verbringen und die Eltern die Möglichkeit für einen regelmäßigen Austausch bekommen sollten. „Dann lass uns doch einen Verein gründen“, schlägt Bert Brecht seiner Frau vor.

Verein

Bei einem Verein handelt es sich um die Grundform aller Körperschaften. Das Vereinsrecht ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Ein Verein wird i. d. R. auf Dauer angelegt und von mehreren Personen gegründet, die freiwillig gemeinsam einen Zweck erreichen wollen.

Unterschieden werden der wirtschaftliche und der nichtwirtschaftliche sowie der rechtsfähige und der nicht rechtsfähige Verein.

Nicht wirtschaftlicher Verein

Gemäß § 21 BGB ist der Zweck eines ...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten