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Die gesetzliche Pflegeversicherung
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde zum das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland komplettiert. Gesetzlich geregelt ist die Pflegeversicherung als fünfte Teilversicherung der Sozialversicherung im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Wer ist der Träger der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung (PPV) überlässt Pflegebedürftigen die Wahl, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Entweder können professionelle Pflegekräfte oder die Angehörigen die Pflege übernehmen. Das oberste Ziel ist hierbei, pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung deckt allerdings nicht alle Kosten der Pflege ab, der Rest muss von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen getragen werden. Deshalb kann die Pflegeversicherung auch als Teilkostenversicherung bezeichnet werden.
Nach § 1 Abs. 3 SGB XI gilt:
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen (§ 4 des Fünften Buches) wahrgenommen.
Dies bedeutet, dass bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse eingerichtet ist. Privat krankenversicherte Personen sind nach § 1 Abs. 2 SGB XI ebenfalls gesetzlich verp...