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NWB Nr. 23 vom Seite 1967 Fach 25 Seite 2085

Umweltmanagement durch das neue Öko-Audit

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

Die EG-Verordnung über Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

I. Ziele der Verordnung

Am ist die EG-VO in allen Ländern der EU als unmittelbar geltendes Recht in Kraft getreten. Ziel der VO ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten durch eine Festlegung und Umsetzung standortbezogener Umweltpolitik, -programme und -managementsysteme seitens der Unternehmen. Die Leistung dieser Instrumente soll außerdem systematisch, objektiv und regelmäßig bewertet werden. Schließlich soll auch die Öffentlichkeit über den betrieblichen Umweltschutz informiert werden. Auf diese Weise soll die Eigenverantwortlichkeit der Industrie für die Bewältigung der Umweltfolgen ihrer Tätigkeit über die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinaus gestärkt werden. Kernziel der EU-Umweltpolitik ist die Beseitigung der Umweltbelastungen insbesondere an ihrem Ursprung auf der Grundlage des Verursacherprinzips sowie eine gute Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und der Einsatz von möglichst sauberen Technologien.

Die EG-VO greift zur Erreichung dieses Ziels das System der bereits existieren...BGBl I S. 1490