Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 52 vom Seite 3821

Kleinunternehmerregelung bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

Zusammenspiel der Umsatzgrenzen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Maximilian Vetter, Johannes Stößel und Julian Schneidereit

Mit Wirkung v.  wird die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG für Vorjahresumsätze von 17.500 € auf 22.000 € angehoben. Die Umsatzgrenze für den voraussichtlichen Umsatz von 50.000 € im laufenden Kalenderjahr wird beibehalten. Gleichzeitig gilt bereits seit , dass auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Nichtunternehmer nur dann im Bestimmungsland steuerbar sind, wenn der nur in einem Mitgliedstaat ansässige Unternehmer die Schwelle von 10.000 € nach § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG überschreitet. In beiden Fällen ist das Optieren aus der Anwendung der Regelung möglich. Nachfolgend soll das Zusammenwirken beider Regelungen dargestellt werden.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie unter NWB VAAAF-70903 den Grundlagenbeitrag zum Thema Kleinunternehmerbesteuerung aufrufen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund

[i]Hörster, NWB 40/2019 S. 2916Mit Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes III im Bundesrat am (BGBl 2019 I S. 1746) wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 € auf 22.000 € erhöht. Weiterhin dürfe...BGBl 2003 I S. 1550