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NWB Nr. 52 vom

Kauf und Verkauf von Anteilen an einer gemeinnützigen GmbH

Andreas Fiand

Zusehends zieht sich bei den gesellschaftergeführten GmbHs die Gründergeneration zurück. Dies gilt auch für den Bereich der gemeinnützig tätigen Kapitalgesellschaften. Daher gewinnt die Frage, welche Einzelheiten im Falle eines Verkaufs beziehungsweise Kaufs von Anteilen an einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) zu beachten sind, an Breitenwirkung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Was sagt die Rechtsprechung?

[i]Anteilswert = Nominalwert + SacheinlagenDer (BStBl 2012 II S. 226) festgestellt, dass Anteile an einer GmbH, deren steuerbegünstigte Zwecke auch nach einem Anteilseignerwechsel weiterverfolgt werden sollen, für einen steuerpflichtigen Erwerber nicht mehr wert sind als höchstens den Nominalwert der Anteile zuzüglich des gemeinen Werts der vom bisherigen Gesellschafter geleisteten Sacheinlage.

Was sagt die Literatur?

[i]Überwiegende Zustimmung zur BFH-Rechtsprechung Überwiegend wird mit Blick auf das BFH-Urteil ausgeführt, dass die gemeinnützige Vermögensbindung zu einem Ausschüttungsverbot führt, das auch durch einen Anteilsverkauf nicht umgangen werden soll. Lediglich einzelne Stimmen sehen dies kritisch (z. B. Buchna in Buchna/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Aufl. S. 508 ff...