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NWB Nr. 52 vom Seite 3816

Kauf und Verkauf von Anteilen an einer gemeinnützigen GmbH

Gemeinnützigkeitsrechtliche Fallstricke von Kaufpreishöhe und Anteilswert

Andreas Fiand

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) erfreut sich zunehmender Beliebtheit und gewinnt im Bereich der Gemeinnützigkeit immer mehr an Breitenwirkung. Gleichzeitig geht nun die erste Gründergeneration von Bord und daher sollen die Anteile an gemeinnützigen GmbHs, die von natürlichen Personen gegründet wurden, verkauft werden. Doch hierbei gilt es eine Reihe von gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen zu beachten, und zwar besonders für den Fall, dass die Anteile zum gemeinen Wert, also inklusive der stillen Reserven, verkauft werden sollen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Verkauf von Anteilen an einer gGmbH zu einem Wert über Nennwert zuzüglich geleisteter Einlagen möglich?

Beispiel:

Der Gesellschafter G möchte die im Privatvermögen gehaltenen Anteile an einer als gemeinnützig anerkannten GmbH A mit Stammkapital in Höhe von 50.000 € an die gemeinnützige D-GmbH veräußern. Einlagen wurden von dem Gesellschafter A nicht geleistet. Der Verkaufspreis soll 25 Mio. € betragen.

Fraglich ist, ob die Veräußerung der im Privatvermögen einer natürlichen Person gehaltenen Anteile an einer als gemeinnützig anerkannten GmbH A über dem Nennwert für die A...