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NWB Nr. 46 vom Seite 3887 Fach 24 Seite 2267

Änderungen im Bauvertragsrecht im Jahre 2002

von Professor Dr. Ralf Holland, Detmold

Das Vertragsrecht hat zu Beginn des Jahres 2002 erhebliche Änderungen erfahren, die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts v. (BGBl 2001 I S. 3138) (nachstehend zitiert SMG) eingetreten sind. Die Änderungen betreffen insbesondere das Recht der Verjährung, das Recht der Leistungsstörungen und das Gewährleistungsrecht. Diese Änderungen wirken sich auch auf das Bauvertragsrecht aus.

Im Laufe des Jahres 2002 sind auch Änderungen im Recht der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) eingetreten. Davon sind in erster Linie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der VOB (VOB/B) betroffen. Mit diesen Änderungen wird das Recht der Verdingungsordnung für Bauleistungen an das Werkvertragsrecht des BGB (§§ 631 ff. BGB) angepasst.

I. Grundlagen des Bauvertragsrechts

1. Vertragsarten im Baubereich

Im Baubereich sind insbesondere folgende Vertragsarten anzutreffen:

  • Verträge des Bauherrn mit Architekten (Architektenverträge): Die Leistungen des Architekten können in der Entwurfsverfassung, der Vergabe von Bauaufträgen an Bauunternehmer im Auftrage des Bauherrn und in der Bauüberwachung bestehen. Der Architektenvertrag ist i. d. R. Werkvertrag (BGHZ 82 S. 100).

  • Verträge mit Projektsteuerern: Inhalt dieser Verträge ist die Steu...