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Überblick über das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts
I. Einleitung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts v. (BGBl 2001 I S. 2376), das am in Kraft getreten ist, wird das Wohnungsbaurecht vom bisherigen Recht des sozialen Wohnungsbaus zum Recht der sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Die maßgeblichen Vorschriften sind im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) enthalten (Art. 1 des ReformG).
Der soziale Wohnungsbau diente bislang vordringlich dazu, in kurzer Zeit die infolge der Zerstörungen des 2. Weltkriegs entstandene Wohnungsnot zu beheben und den erforderlichen Wohnraum zu schaffen. Demzufolge hatte das II. Wohnungsbaugesetz das Ziel der Wohnungsbauförderung dahin bestimmt, den Wohnungsmangel zu beseitigen und für weite Kreise der Bevölkerung breit gestreutes Eigentum zu schaffen. Ferner sollte eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen ermöglicht werden. Mit Hilfe der Förderung des Wohnungsbaus sollten auch Einzeleigentum, Familienheime und eigengenutztes Wohnungseigentum geschaffen werden.
Die Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau sind von 1993 bis 2001 von 4 Mrd. auf 450 Mio. DM gesunken. Allein im Jahr 200...