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NWB Nr. 33 vom Seite 2779 Fach 24 Seite 2241

Überblick über das Mietrechtsreformgesetz

von Professor Dr. Ralf Holland, Detmold, und Rechtsanwalt und Lehrbeauftragtem Andreas Dörschner, Bielefeld

Inkrafttreten: .

I. Einleitung

Der Deutsche Bundestag hat am das Mietrechtsreformgesetz verabschiedet. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit seinem Vorhaben einen Bereich zu reformieren, der trotz mehrerer Ansätze in den letzten Jahren durchgreifende Änderungen auf normativer Ebene hat vermissen lassen. Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Mietrechtsvereinfachung” legte 1997 einen Bericht zur Neuordnung des Mietrechts vor, welcher der 1998 neu gewählten Bundesregierung nunmehr als Grundlage für die Neufassung des Mietrechts diente.

Die Reform hat drei Schwerpunkte: Vereinfachung, Neugliederung und inhaltliche Modernisierung. Um das Reformziel Vereinfachung zu erreichen, hat der Gesetzgeber das private Wohnraummietrecht an einer Stelle im BGB zusammengefasst und nach dem typischen Ablauf eines Mietverhältnisses geordnet. Mietrechtliche Vorschriften aus Nebengesetzen (z. B. das Miethöheregelungsgesetz) sind in die Neufassung der §§ 535 ff. BGB einbezogen worden, so dass sich die Vorschriftenfolge verändert hat.

Zudem sind mit der Neuordnung des Mietvertragsrechts einige wichtige mietrechtliche Nebengesetze aufgeho...