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Abgabenordnung | Neues BMF-Schreiben zu den GoBD
Mit Schreiben v. hat das BMF die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neugefasst. Es tritt mit Wirkung v. an die Stelle des (BStBl 2014 I S. 1450).
Das BMF hatte sich bereits mit Schreiben v. zur Neufassung der GoBD geäußert. Dieses Schreiben wurde aber zwischenzeitlich zurückgerufen und wieder von der Homepage des BMF entfernt.