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Umsatzsteuer | Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung – Erforderliche Nachweise
Das
lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Steht aufgrund einer Beweiserhebung
fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen
Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines
fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. (2) Der sich aus der
USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann
nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.
[i]Scholz/Nattkämper, Innergemeinschaftliche Lieferung,
Grundlagen,
NWB BAAAE-35776
Die Entscheidung trifft wichtige Aussagen im Zusammenhang mit dem zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Buch- und Belegnachweis. Ausgehend vom in §§ 17a ff. UStDV vorgesehenen Buch- und Belegnachweis stellt der BFH klar, dass ein Fehlen entsprechender Aufzeichnun...