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Baurechtliche Teilungsgenehmigungen
I. Einführung
Schwerpunktmäßig bei der Teilung von Grundstücken, aber auch bei der Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum stellt sich die Frage nach der Genehmigungsbedürftigkeit dieser Vorgänge. Eine Teilung kann einmal aus städtebaulichen Gesichtspunkten genehmigungsbedürftig sein. Maßgebend hierfür sind namentlich die §§ 19-23 BauGB, die nach der Abschnittsüberschrift im BauGB die ”Teilungsgenehmigung” zum Gegenstand haben. Zu differenzieren ist zwischen dem Erfordernis einer Teilungsgenehmigung in Bebauungsplangebieten (§§ 19, 20 BauGB; s. u. Ziff. II, 1) und den genehmigungsbedürftigen Vorgängen zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB; s. u. Ziff. II, 2). Darüber hinaus kann nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich sein, die bei Grundstücksteilungen sicherstellen soll, dass keine den Landesbauordnungen oder den aufgrund der Landesbauordnungen erlassenen Rechtsvorschriften widersprechenden Zustände herbeigeführt werden (s. u. Ziff. III). Des Weiteren stellen außerhalb des Baurechts das Bundesberggesetz sowie die Landeswald- und Landesforstgesetze Anforderungen an bes...