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Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
I. Einleitung
Der Wert eines Grundstücks, eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung - damit letztlich auch deren Mietwert - hängt u. a. von seiner (planungsrechtlichen) Lage ab. Denn hieraus folgt die konkrete Wohnqualität, die sich etwa in einem nicht vom Nachbargrundstück aus einsehbaren Garten, Lärmfreiheit und der Abwesenheit sonstiger (insbesondere immissioneller) Belästigungen ausdrückt. Beim Erwerb einer Immobilie lässt sich nun nicht ohne weiteres abschätzen, ob die gute Lage und die angenehme Nachbarschaft von Dauer sind. Unbebaute Nachbargrundstücke lassen vermuten bzw. befürchten, dass es z. B. mit dem ungehinderten Blick auf die ”freie Natur” bald vorbei sein kann. Und erst recht ist Vorsicht angezeigt, wenn bereits eine Baustelle in Betrieb ist. Hier ist es sinnvoll, sich zuvor Einblick in die Bauakten zu verschaffen, was freilich gelegentlich mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Schließlich kann sich die konkrete Nutzung eines Nachbargebäudes merklich zum Nachteil der ”Angrenzer” verändern, beispielsweise beim Wechsel von privater Wohnnutzung zu einem (emissionsstarken) Gewerbebetrieb (etwa: Gaststätte).
In solchen und ...