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BBK Nr. 24 vom Seite 1202

Segmentberichterstattung im HGB-Konzernabschluss nach E-DRS 36

Hinwendung des DRSC zum Management Approach

Prof. Dr. Carsten Theile und Laura Hegenberg

[i]Kirsch, Segmentberichterstattung (HGB, IFRS), infoCenter NWB AAAAC-45540 Der HGB-Konzernabschluss kann – muss aber nicht – um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die Bilanzierungspraxis verhält sich augenscheinlich zurückhaltend: Warum sollte man mehr berichten als erforderlich? Die Autoren jedenfalls haben noch nie in einem veröffentlichten HGB-Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung entdeckt und hegen die Vermutung, dass diese Beobachtung durchaus repräsentativ sein könnte.

Warum also hat das DRSC dann am den Entwurf „E-DRS 36 Segmentberichterstattung“ vorgelegt? Wird die neue Regelung – egal, was drinsteht – nicht ebenso schnell in der Versenkung verschwinden wie der alte DRS 3, der nun ersetzt werden soll?

Gemach: Es gibt ein paar Gründe, warum es lohnen könnte, sich mit der Segmentberichterstattung und damit auch mit dem E-DRS 36 zu beschäftigen. Diesen Gründen wird im Folgenden – neben einer kurzen und kritischen Darstellung des E-DRS 36 – nachgespürt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtsgrundlage, Anwendungsbereich und Rechtsfolgen des E-DRS 36

[i]Segmentberichterstattung nicht gesetzlich verpflichtend Nach HGB und auch nach PublG besteht keine Verpflichtung zur Segmentberichterstattung. Allerdings kann der HGB-Konzernabschluss expli...