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NWB Nr. 22 vom Seite 2095 Fach 24 Seite 2135

Der Erschließungsbeitrag

von Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus, Berlin

I. Einführung in das Erschließungsbeitragsrecht

1. Gesetzliche Regelung und Anwendungsbereich

Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. (BGBl 1994 I S. 3146) am dem Bund zustehende Gesetzgebungskompetenz für das E-Beitragsrecht ist an diesem Tage auf die Länder übergegangen; allerdings gelten die §§ 127 ff. bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie durch Landesrecht ersetzt werden, als Bundesrecht fort (Art. 125a GG). Eine solche Ersetzung hat bisher in keinem Land stattgefunden.

Die gesetzliche Regelung des E-Beitragsrechts beschränkt sich der Sache nach auf 10 Paragraphen; es handelt sich bei diesem Rechtsgebiet weitgehend um Richterrecht. Den beitragsrechtlichen Vorschriften vorangestellt sind allgemeine Bestimmungen über die Erschließung (§§ 123 ff.), die für das E-Beitragsrecht z. T. von Bedeutung sind. Dies gilt für § 123 Abs. 1, weil sich aus dem Verhältnis zwischen ihm und § 127 Abs. 1 ergibt, dass die Gemeinde einen E-Beitrag nur für Kosten einer E-Anlage erheben darf, die ihr in Erfüllung einer ihr nach § 123 Abs. 1 obliegenden E-Last entstanden sind (BVerwG, KStZ 1982 S. 92). Überdies trifft das zu für § 125, der si...