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NWB Nr. 20 vom Seite 1593 Fach 24 Seite 2027

Gesetz zum Time-Sharing bei Immobilien

von Lars Grube, Rechtsanwalt, München, und Antonia Canellas Taberner, Rechtsanwältin, Palma de Mallorca

I. Einführung

In der Vergangenheit haben insbesondere deutsche Urlauber häufig im Ausland Time-Sharing-Verträge unterschrieben. Typisch ist etwa folgender Sachverhalt: Ein deutsches Ehepaar wird auf Teneriffa auf der Promenade angesprochen mit der Bitte, Karten für eine Tombola zu ziehen. Anschließend wurde ihnen mitgeteilt, daß sie einen der Hauptgewinne gewonnen hätten und diesen in einem Hotel abholen könnten. In dem Hotel mußten sie allerdings mehrere Stunden warten; die Aushändigung des Hauptgewinns wurde dann von der Unterzeichnung verschiedener Vereinbarungen über die Nutzung eines Ferien-Appartements und einer Club-Mitgliedschaft abhängig gemacht. Der Hauptgewinn stellte sich anschließend als nahezu wertlos heraus. Am nächsten Tag hatte man ”keine Zeit”, den zwischenzeitlich von dem Ehepaar beschlossenen Rücktritt von den unterzeichneten Erklärungen entgegenzunehmen. Eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 11 000 DM wurde mit einem vorbereiteten Faxschreiben an die deutsche Hausbank zur Abhebung vorgesehen. Zur Begleichung kam es jedoch nicht, weil die deutschen Käufer ihre Bank entsprechend angewiesen hatten. Wenige Tage später ging ein ...