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Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz
I. Einführung
Das Gesetz verfolgt das Ziel, zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen alle das Bauen hemmenden Vorschriften zu verbessern oder zu beseitigen. Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wurden insgesamt acht Gesetze und zwei Rechtsverordnungen geändert sowie zwei Gesetze neu erlassen. Geändert wurden:
Baugesetzbuch (Artikel 1)
Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz (Artikel 2)
Raumordnungsgesetz (Artikel 4)
Bundesnaturschutzgesetz (Artikel 5)
Abfallgesetz (Artikel 6)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (Artikel 8)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Artikel 11)
Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz (Artikel 12)
Baunutzungsverordnung (Artikel 3)
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV (Artikel 9).
Neu erlassen wurden:
Gesetz zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Artikel 13) und
Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Artikel 14).
Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf den Änderungen planungsrechtlicher Vorschriften, also der Änderung des Baugesetzbuches und des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes.
II. Änderungen des Baugesetzbuches
1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Mit dem Städtebauförderungsgesetz war 1971 den Gemeinden erstmalig die Möglichkeit zur Anwendung eines besonderen Städt...