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NWB Nr. 52 vom Seite 4375 Fach 24 Seite 1895

Der Erschließungsbeitrag

von Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus, Berlin

I. Einführung in das Erschließungsbeitragsrecht

1. Gesetzliche Regelung und Anwendungsbereich

Die gesetzliche Regelung des E-Beitragsrechts im BauGB beschränkt sich (ebenso wie zuvor im BBauG) der Sache nach auf 10 Paragraphen; es handelt sich bei diesem Rechtsgebiet weitgehend um Richterrecht. Den beitragsrechtlichen Vorschriften vorangestellt sind allgemeine Bestimmungen über die Erschließung (§§ 123 ff.), die für das E-Beitragsrecht z. T. von Bedeutung sind. Dies gilt für § 123 Abs. 1, weil sich aus dem Verhältnis zwischen ihm und § 127 Abs. 1 ergibt, daß die Gemeinde einen E-Beitrag nur für Kosten einer E-Anlage erheben darf, die ihr in Erfüllung einer ihr nach § 123 Abs. 1 obliegenden E-Last entstanden sind (BVerwG KStZ 1982 S. 92). Überdies trifft das zu für § 125, der sich zur erschließungs- (vgl. Abs. 1 und 2) sowie zur planungsrechtlich (vgl. Abs. 3) rechtmäßigen Herstellung von E-Anlagen äußert. Denn das Entstehen einer E-Beitragspflicht setzt sowohl eine erschließungsrechtlich (BVerwG DÖV 1982 S. 327) als auch eine planungsrechtlich (BVerwG KStZ 1986 S. 132) rechtmäßige Herstellung voraus.

Das BauGB weist die Erschließung von Bauland gr...