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NWB Nr. 38 vom Seite 3013 Fach 24 Seite 1865

Das Erbbaurecht

von Notar Justizrat Prof. Dr. Hans-Armin Weirich, Ingelheim am Rhein

I. Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht als Sonderform des Eigentums an Bauwerken hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ermöglicht dem Grundstückseigentümer, der nicht selbst bauen will, sein Grundstück finanziell zu verwerten, ohne es zu veräußern. Für den Bauwilligen bietet es den Vorteil, daß er - in der Regel - kein Kapital für den Erwerb des Grundstücks aufzubringen braucht, sondern nur ein relativ niedriges Nutzungsentgelt, das ihm für lange Zeit - meist 99 Jahre - ein eigentumsähnliches Recht an dem Bauwerk verschafft. Diese Vertragsgestaltung wird häufig von Kommunen, Kirchen, Unternehmungen und Stiftungen gewählt, die über umfangreichen Grundbesitz verfügen und den Wohnungsbau fördern, aber Eigentümer des Grund und Bodens bleiben wollen. Auch für gewerbliche Bauten, z. B. Bürobauten und Großmärkte, kann das Erbbaurecht eine für beide Seiten interessante Vertragsgestaltung ermöglichen. Es ist deshalb ein modernes Instrument zur Förderung des Wohnungs- und Gewerbebaus bei hohen Bodenpreisen.

II. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts

1. Rechtsinhalt

Durch das Erbbaurecht erlangt der Erbbauberecht...