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StuB 23/2019 S. 929

DRSC verabschiedet DRÄS 9 zur Anpassung von DRS 17 und DRS 20 an das ARUG II

Nach dem HGB-Fachausschuss hat am auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC dem Änderungsstandard Nr. 9 zur Änderung des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ und des DRS 20 „Konzernlagebericht“ zugestimmt (DRÄS 9).

DRÄS 9 reflektiert die geplanten gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), das derzeit noch nicht final verabschiedet ist (vgl. vorstehende Meldung). Aus diesem Grund steht die Erstanwendung des DRÄS 9 unter zwei Vorbehalten, so dass sich die Verabschiedung des DRÄS 9 durch die Fachausschüsse auf den konkreten Inhalt der erwarteten HGB-Änderungen sowie auf das allgemeine Datum der Erstanwendung erstreckte, nicht jedoch auf das konkrete Erstanwendungsdatum:

  • Zum einen besteht der Vorbehalt, dass di...