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NWB Nr. 50 vom Seite 3672

Bundesrat billigt Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

Der [i] BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags am gebilligt. Damit wird die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 € auf 16.956 € angehoben. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 € ist dadurch zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.

Auf die [i]Korn/Strahl, NWB 49/2019 S. 3538, 3542 deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Solidaritätszuschlag hier kontinuierlich bis S. 3673zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 €. Lediglich 3,5 % der Steuerzahler müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.