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NWB Nr. 50 vom Seite 3672

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2019 zu

Der [i] BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 Bundesrat hat am dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) zugestimmt. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am in Kraft treten.

Einen [i]Korn/Strahl, NWB 49/2019 S. 3538, 3542Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 % des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 % besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen werden angehoben, ebenso der Pauschbetrag für Berufskra...