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Neuregelung des Lohnsteuerabzugsverfahrens in Österreich
Wesentliche Verschärfungen für ausländische Arbeitgeber zum 1.1.2020
Im [i]AbgÄG 2020 im österreichischen BGBl unter http://go.nwb.de/cry32Zuge des österreichischen Abgabenänderungsgesetzes 2020 (AbgÄG 2020) wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für ausländische Arbeitgeber in Österreich neu geregelt. Ab dem haben ausländische Arbeitgeber für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer selbst dann einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen, wenn sie nicht über eine Lohnsteuerbetriebsstätte in Österreich verfügen. Dies wird für eine Vielzahl ausländischer Unternehmen zu einer lohnsteuerlichen Registrierungspflicht in Österreich führen, deren Nichtbeachtung wiederum zu abgabenrechtlichen Haftungsrisiken führen kann.
Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer auf einer österreichischen Lohnsteuerbetriebsstätte einsetzen, sind wie bisher schon zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet.
Ausländische Arbeitgeber ohne österreichische Lohnsteuerbetriebsstätte haben ab dem einen Lohnsteuereinbehalt vorzunehmen, wenn sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
Ausländische Arbeitgeber ohne österreichische Lohnsteuerbetriebsstätte können freiwillig ab dem einen Lohnsteuereinbehalt vornehmen, wenn sie in Österreich beschränkt steuerpflichtige ...