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Umsatzsteuer | Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners – Billigkeitserlass der Zinsen
Gehen der Leistende und Leistungsempfänger rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), sind die sich aus der Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen laut aus sachlichen Billigkeitsgründen [i]Geißler, Erlass aus Billigkeitsgründen, infoCenter, NWB RAAAB-26809 zu erlassen, wenn das Finanzamt die für die Leistung geschuldete Steuer vom vermeintlichen statt vom wirklichen Steuerschuldner vereinnahmt hatte, der Leistende seine Rechnungen mit Steuerausweis berichtigt und den sich hieraus ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtritt.