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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 167

Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

u. a., NWB HAAAH-39556

Orientierungssatz

§ 9 Abs. 6 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Bei der Bewertung von Lebenssachverhalten im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Sphäre verfügt der Gesetzgeber verfassungsrechtlich grds. über erhebliche Gestaltungs- und Typisierungsspielräume.

Vorgeschichte
Der BFH hatte in sechs Fällen seine Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG v.  insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten (WK) sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht i. R. eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die Verfahren betrafen Sachverhalte, in denen Aufwendungen für ein betriebswirtschaftsnahes Erststudium bzw. für eine erstmalige Berufsausbildung zum Piloten als abziehbare WK begehrt wurden. Eine solche Berücksichtigung konnte aber nur dann in Betracht kommen, wenn – der dem Abzug entgegenstehende – § 9 Abs. 6 EStG verfassungswidrig und nicht...