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EU-Kommission | Vertragsverletzungsverfahren wegen elektronischer Marktplätze und Vorsteuervergütung
Die EU-Kommission hat wegen der Regelungen zur Haftung der Betreiber elektronischer Marktplätze ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und richtet ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Nach Meinung der Kommission ist die Haftung des Betreibers, die grds. nur mit Vorlage einer Bescheinigung des auf dem Marktplatz tätigen Verkäufers vermieden werden kann, ineffizient und unverhältnismäßig und behindere außerdem den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt. Davon abgesehen, gehe die Regelung über bereits beschlossene gemeinsame und effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug hinaus, die am in Kraft treten.
Ein [i] EU-Kommission, Presseinformation v. 24.1.2019 - IP/19/472 zur Rs. C-371/19 weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde bereits am EuGH anhängig gemacht. Deutschland weigert sich systematis...