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Vorsorgevollmacht zur Vertretung in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten
Bearbeiter: Dr. Martin Birmanns, Würselen
Wir, die Eheleute (vollständige Namen, Geburtsdaten, Anschrift, Berufe) . . .
bevollmächtigen uns wechselseitig zur Vertretung in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Die Vollmacht umfaßt alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um unsere vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe dieser schriftlichen Vollmacht rechtlich und tatsächlich zu besorgen. Wir erteilen die Vollmacht unbedingt und ab sofort. Sie gilt insbesondere, wenn wir geschäftsunfähig werden sollten. Wir erteilen die Vollmacht über unseren Tod hinaus. Der/Die Bevollmächtigte ist von dem Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB befreit. Er/Sie kann Untervollmacht erteilen.
Wir bevollmächtigen uns auch wechselseitig zur Vertretung in allen persönlichen, vor allem gesundheitlichen Angelegenheiten. Auch diese Vollmacht erteilen wir unbedingt und ab sofort. Sie gilt insbesondere für den Fall, daß einer von uns seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann oder in seiner natürlichen Einsichtsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, daß er sein Selbstbestimmungsrecht ganz oder teilweise nicht mehr auszuüben vermag...