NWB Kommentar Bilanzierung
11. Aufl. 2020
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§ 274a Größenabhängige Erleichterungen
I. Anwendungsbereich
1Die Erleichterungen betreffen kleine Kapital- und Kap. & Co.-Gesellschaften nach Maßgabe des Größenrasters in § 267 HGB (→ § 267 Rz. 14). Dieses Wahlrecht ist stetig (→ § 265 Rz. 6) auszuüben.
II. Die Einzelvorschriften
2-3Nr. 1 befreit von der Erläuterungspflicht bezüglich unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesener Forderungen, die rechtlich noch nicht entstanden sind. Betroffen sind u. a. abgegrenzte Zinserträge, Steuererstattungsansprüche bei abweichendem Wirtschaftsjahr und noch nicht abziehbare Vorsteuern (→ § 268 Rz. 137).
4Nr. 2 befreit entsprechend von der Erläuterungspflicht rechtlich noch nicht entstandener Verbindlichkeiten, also z. B. abgrenzten Zinsaufwendungen (→ § 268 Rz. 148).
5Nach § 268 Abs. 6 HGB ist ein in aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenes Damnum (Disagio) aus aufgenommenen Darlehen gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben (→ § 268 Rz. 149). Nr. 3 befreit von dieser Plicht.
6Gemäß Nr. 4 kann eine Steuerlatenzrechnung nach § 274 HGB unterbleiben, muss es aber nicht, wenn bilanzpolitische Überlegungen zu einem anderen Ergebnis als das Unterlassen führen (→ § 274 Rz. 1 ff.). Allerdings soll nach h. M. bei Verzicht auf die Anwendung von § 274 HGB die passive Latenz du...