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Das neue Recht des Überweisungsverkehrs
I. Der europäische Hintergrund der Regelung
Mit Wirkung vom sind im BGB durch das Überweisungsgesetz die §§ 675, 676 geändert und die §§ 675a und 676a bis 676g neu eingefügt worden, die u. a. das Recht der Überweisung regeln. Damit ist ein kleiner Teil des Bankrechts, das sich bisher nur punktuell auf kodifizierte Normen des BGB stützen konnte und in erster Linie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, der wissenschaftlichen Dogmatik und den Grundsätzen der Rechtsprechung geprägt ist, ausdrücklich geregelt. Anstoß für diese Neuerung war die sog. Überweisungsrichtlinie der EG v. 27. 1. 1997 (ABl EG Nr. L 43 S. 25 ff.). Die Richtlinie hat zwar nur die grenzüberschreitende Überweisung innerhalb der Europäischen Union (EU) in Währungen bzw. Währungseinheiten der jeweiligen Mitgliedstaaten mit einem Volumen von nicht mehr als 50 000 Euro zum Gegenstand, machte jedoch dennoch eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich, da die Umsetzung der europäischen Vorgaben mangels Existenz eines kodifizierten deutschen ”Überweisungsrechts” und einer Rechtsprechung, die in entscheidenden Punkten stark von den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers ...