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NWB Nr. 29 vom Seite 2649 Fach 21 Seite 1365

Zur Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen

von wiss. Mitarbeiter Jochen Wilkens, Köln

I. Einleitung

Das Bedürfnis nach einer Wertsicherung von Geldforderungen ist mit Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion nicht unerheblich gestiegen und hat seinen Grund in der mit Unsicherheiten behafteten zukünftigen Wert- und Kaufkraftentwicklung der europäischen Einheitswährung. Dieses gesteigerte Interesse ist vor allem bei den Gläubigern festzustellen, deren monetäre Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen herrühren oder deren Forderungen aus anderen Gründen mit einer weit in der Zukunft liegenden Fälligkeit ausgestattet sind. In diesen Fällen ist die Gefahr von inflationsbedingten Realwertverlusten der zukünftigen oder betagten Forderungen nicht gänzlich von der Hand zu weisen und gewinnt mit zunehmender Zeitspanne zwischen Begründung und Erfüllung der Ansprüche potentiell an Ausmaß. Dieser Umstand kann dazu führen, daß das bei Vertragsschluß bestehende Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird. Erreicht dieses Ungleichgewicht ein Ausmaß, daß für den Geldgläubiger eine untragbare (wirtschaftliche) Belastung entsteht, so kann der Vertrag grundsätzlich nach den Regeln über das Fehlen oder ...