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Aktuelle Rechtsfragen der Geldkarte
I. Einführung
1. Entwicklung und wirtschaftlicher Hintergrund
Nachdem im Jahr 1979 in Deutschland die ec-Karte mit einem Magnetstreifen versehen wurde, so daß mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN) Bargeld an Geldautomaten bezogen und zudem bei an das POS-System (point of sale; vgl. dazu Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 68 m. w. N.) angeschlossenen Unternehmen bargeldlos gezahlt werden konnte, folgte Ende 1996 eine weitere Innovation: ein Mikrochip. Damit konnte eine neue Form bargeldloser Zahlungstechnik unter der Bezeichnung ”GeldKarte” eingeführt werden. Diese elektronische Geldbörse, die als Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Bargeschäfte des täglichen Lebens konzipiert ist, bietet für alle am Zahlungsvorgang Beteiligten nicht unerhebliche praktische und wirtschaftliche Vorteile (Rodewald, WM 1997 S. 1520; Martin, Bankinformation 1996 S. 67). Der größte Nutzen ergibt sich mit der Geldkarte für die Handel- und Gewerbetreibenden, da etwa 83 % der Zahlungen im Einzelhandel weniger als 50 DM betragen (Bartmann/Fotschki, Die Bank 1995 S. 644). Transaktionen dieser Größenordnung ...