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Haftung der Kreditinstitute für fehlerhafte Anlageberatung
I. Einleitung
Im vergangenen Jahrzehnt haben ein ständig zunehmendes Geldvermögen, das wachsende Angebot an Finanzanlagen und die Komplexität der Anlageobjekte zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs an qualifizierter Anlageberatung geführt. Da die Anleger bei fehlgeschlagenen Vermögensanlagen immer häufiger versuchen, Schadensersatzansprüche gegen ihr Kreditinstitut geltend zu machen, haben sich die Gerichte in zahlreichen Entscheidungen mit der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung befaßt. In seinem grundlegenden ”Bond-Urteil” vom hat der BGH (BGHZ 123 S. 126 = WM 1993 S. 1455 = NJW 1993 S. 2433 = ZIP 1993 S. 1148 m. Anm. Köndgen, EWiR 1993 S. 857; Schwark, WuB I G 4.-9.93) Inhalt und Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Anlageberatung konkretisiert und mit dem Konzept einer anleger- und objektgerechten Beratung einen Pflichtenstandard aufgestellt, an dem sich die Kreditinstitute zu orientieren haben.
Durch das 2. Finanzmarktförderungsgesetz sind mit den §§ 31-34 WpHG erstmals gesetzliche Verhaltenspflichten für Kreditinstitute eingeführt worden, die diese bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (...