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StuB Nr. 23 vom Seite 891

Ausübung von Umtauschanleihen – Vorgaben der Rechtsprechung zur Optimierung des Anwendungsbereichs des § 8b KStG

Anmerkung zum

StB Prof. Dr. Simone Briesemeister und StB Prof. Dr. Andreas Dinkelbach

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben nach § 8b Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Aktienbezogene Finanzinstrumente werfen die Frage auf, ob und in welchem Umfang für aktienbezogene Gewinne der Anwendungsbereich des § 8b Abs. 2 KStG eröffnet ist bzw. ob im Verlustfall die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG vermieden werden kann. Der BFH hat auf dieser steuerlichen Dauerbaustelle mit Urteil vom für den Emittenten einer Umtauschanleihe mit Aktien-Deckungsbestand grundlegende Fragen geklärt. Die Entscheidung verdeutlicht erneut das mit aktienbezogenen Finanzinstrumenten verbundene erhebliche Gestaltungspotenzial zur Generierung steuerfreier Einnahmen i. S. des § 8b Abs. 2 KStG. Sie verdeutlicht ebenso die insoweit bestehenden erheblichen systematischen Verwerfungen.

Kernfragen
  • Wie sind strukturierte Finanzinstrumente steuerlich zu behandeln?

  • Welche bilanzielle Risikovorsorge ist beim Schuldner einer Umtauschanleihe zu treffen?

  • Wie wird eine Umtauschanleihe steueroptimal beendet?

I. Sachverhalt

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 10. Aufl. 2019, § 254 Rz. 11 NWB LAAAH-00263 Kern des Sachverhalts ist...