Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinzurechnung oder Kürzung in der Gewerbesteuer
Vorgehensweise bei Beteiligungseinkünften bei einer Personengesellschaft
Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und die Kürzungen nach § 9 GewStG stellen in der Gewerbesteuer regelmäßig einen Prüfungsschwerpunkt am zweiten Tag des StB-Examens dar. Insbesondere die Beteiligungseinkünfte sind in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz. Mit der Einführung des § 8b Abs. 4 KStG und der damit in bestimmten Konstellationen einhergehenden divergierenden Behandlung in der Körperschaft- und der Gewerbesteuer ist das Thema noch komplexer geworden. Prüfungskandidaten tun sich daher regelmäßig schwer mit der systematischen Bearbeitung solcher Sachverhalte. Dies wird hier zum Anlass genommen, die Vorschriften gem. § 8 Nr. 5 und Nr. 8 GewStG sowie § 9 Nr. 2, Nr. 2a sowie Nr. 7 GewStG intensiv zu erörtern und deren Auswirkungen anhand verschiedener Fallbeispiele zu veranschaulichen. Während in SteuerStud-Ausgabe 5/2019 S. 322, NWB TAAAH-07939, die Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften als Empfänger der Beteiligungseinkünfte im Fokus standen, ist die nachfolgende Fallstudie den Personengesellschaften als Empfängern von Beteiligungseinkünften gewidmet. Hier besteht zudem die Schwierigkeit, die Beteiligungserträge auf der ersten Stufe in Abhängigkeit der Rechtsform des Mitunternehmers richtig zu erfassen.
Das Schaubild der Autorin „Hinzurechnung ...