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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21 | Reisekosten: Kürzung des Verpflegungsmehraufwands in Fällen ohne erste Tätigkeitsstätte

Eine Kürzung der Verpflegungspauschale ist nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG vorzunehmen, wenn einem Arbeitnehmer während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird. Nicht explizit geregelt sind die Fälle, bei denen ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat. Hier ist nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen aber ebenfalls eine Kürzung vorzunehmen. Über die Revision eines Seemanns muss der BFH entscheiden.

Um Reisekosten geht es auch bei dem nächsten Verfahren, das wir Ihnen nun vorstellen möchten. Konkret: um den Abzug der Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für Verpflegung als Werbungskosten. Vor dem Bundesfinanzhof wird um die Kürzung der Pauschalen gestritten.

In § 9 Abs. 4a EStG heißt es: Wird einem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber – oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten – eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen. Für ein Frühstück um 20 % der Verpflegungspauschale für einen vollen Kalendertag, für ein Mittagessen und ein Abendessen um jeweils 40 %. Die Kürzung darf dabei die ermittelte Verp...