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Lohnsteuer | Zur Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem Arbeitgeberdarlehen sowie Anfechtung von Lohnsteuer-Haftungsbescheiden durch den Arbeitnehmer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Handwerkskammer führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Haushalt i. S. des § 3 Nr. 58 EStG. (2) Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des im Einzelfall einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.
Verfahrensrechtlich klärt das Urteil einige Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Lohnsteuer-Haftungsbescheiden durch den Arbeitnehmer; materiell-rechtlich konkretisiert der BFH die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG.
Die Handwerkskammer M hatte ihren Arbeitnehmern, darunter auch dem Kläger und seiner Frau, einen zinsgünstigen K...