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FG Münster 14.08.2019 13 K 2320/15 F, BBK 3/2020 S. 110

Steuerrecht | Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 EStG erweitert nicht den Verlustausgleich nach § 15a EStG

Der Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG im Jahr der Investition, für die der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet worden ist, ist außerhalb der Bilanz zu erfassen S. 111und erhöht daher bei einer KG nicht das Kapitalkonto des einzelnen Kommanditisten. Damit erhöht sich auch nicht das Verlustausgleichspotenzial für den Kommanditisten.

Zum [i] § 15a EStG hängt von Steuerbilanz und Ergänzungsbilanz ab Kapitalkonto, das für die Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes gem. § 15a EStG maßgeblich ist, gehören nur das Kapitalkonto laut Steuerbilanz und eine etwaige Ergänzungsbilanz des Gesellschafters, in der seine Mehr- oder Minderaufwendungen aus dem Erwerb des Gesellschaftsanteils abgebildet werden. Hingegen nicht einbezogen in das Kapitalkonto i. S. von § 15a EStG werden

  • eine Sonderbilanz, in der z. B. ein an die Personengesellschaft vermietetes Grundstück aktivi...