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Versicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub
I. Neue Aktualität wegen Anstiegs der Kriminalität
Seit der letzten Darstellung der gewerblichen Einbruchdiebstahl(ED)- und Raubversicherung in den NWB im Jahre 1981 hat dieser Versicherungszweig wegen der stark angestiegenen Kriminalität in Deutschland neue Aktualität gewonnen. Außerdem wurden die Bedingungsgrundlagen mit Einführung der AERB 87 verändert. Daher ist es angezeigt, erneut den Versuch zu unternehmen, einen knappen Abriß der wichtigsten Grundlagen dieser Versicherungsart zu geben.
Das ED- und Raubrisiko wird von gewerblichen Versicherungsnehmern (VN) im allgemeinen zusammen mit der Feuergefahr und anderen Sachgefahren in einer Police versichert. Privatpersonen decken das ED- und Raubrisiko im Rahmen der Verbundenen Hausratversicherung nach den VHB 92 ab (vgl. NWB F. 21 S. 1071 ff.).
II. Versicherte Gefahren, Sachen und Kosten
1. Versicherte Gefahren
Versicherbar sind vier Gefahrenalternativen, die jeweils ausdrücklich beantragt werden müssen:
a) Einbruchdiebstahl
Der Begriff umfaßt mehrere Erscheinungsformen, nämlich den Einbruchdiebstahl i. e. Sinne (Eindringen in den Raum eines Gebäudes mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge), Behält...