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BMF 20.11.2019 IV C 6 - S 2241/15/10003, BBK 23/2019 S. 1107

Steuerrecht | BMF gibt Gesamtplanbetrachtung bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf

Das BMF folgt der BFH-Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen in mehreren Schritten zum Buchwert und gibt seine bisherige Gesamtplanbetrachtung auf (Tz. 10-15 des BMF-Schreibens). Im Bereich der Tarifvergünstigung der §§  16, 34 EStG hält das BMF aber an seiner Gesamtplanbetrachtung fest (Tz. 16 des BMF-Schreibens).

Kommt [i]Gesamtplanbetrachtung bleibt bei Tarifermäßigungen nach §§  16, 34 EStG anwendbar es also zu einer Aufgabe eines Mitunternehmeranteils, so dass ein Aufgabegewinn entsteht, wird die Tarifbegünstigung der §§  16, 34 EStG nur gewährt, wenn die stillen Reserven zusammengeballt aufgedeckt werden. Eine mehrstufige Aufdeckung aufgrund eines Gesamtplans ermöglicht nicht die Tarifbegünstigung.

Hinweis:

Die [i]BMF gibt Gesamtplanbetrachtung bei § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG auf gestufte unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils mit Sonderbetriebsvermögen empfiehlt sich, wenn das Kind zunächst nu...