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IWB Nr. 22 vom Seite 875

Auftrags- und Lohnfertigung im internationalen Konzern

Steuerberater, Fachberater internationales Steuerrecht, Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

I. Begriff

[i]„Verlängerte Werkbank“ als OberbegriffDie Fremdfertigung im Rahmen von Auftrags- oder Lohnfertigung durch verbundene Unternehmen gehört zu den konzerninternen Dienstleistungen. Aus Gründen der Kostenersparnis werden hierbei oft ausländische Konzernunternehmen in Staaten mit moderatem Lohnniveau eingesetzt. In diesem Zusammenhang hat sich auch der Begriff der „verlängerten Werkbank“ als Obergriff für alle Arten der konzerninternen Fremdfertigung etabliert (Engler/Wellmann, Verrechnungspreise, 4. Aufl. 2015, Kap. N, Rz. 443).

Gemeinsames Merkmal aller Varianten ist, dass der Dienstleister gegenüber einem Eigenfertiger nur eingeschränkte Funktionen und Risiken im Rahmen des Fertigungsprozesses übernimmt. Hinsichtlich der eingesetzten immateriellen Wirtschaftsgüter verbleibt das Eigentum an diesen i. d. R. beim Auftraggeber. Der Auftragsfertiger erlangt darüber hinaus oft kein zivilrechtliches Eigentum an den produzierten Gütern. Ist dies doch der Fall, werden die produzierten Güter mit einer Abnahmegarantie an den Auftraggeber weiterveräußert.

Außerdem ist die Vergütung des konzerninternen Fremdfertigers ein Thema der steuerlichen Verrechnungspreise. Diese muss grds. dem Fremdver...