Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer eines Tochterunternehmens als related party
I. Sachverhalt
MU ist Hersteller von Fantasieuniformen. Im hart umkämpften Kölner Markt war MU bisher kaum vertreten. Dies ändert sich als MU mit dem lokal gut vernetzten X die Klüngel GmbH gründet. Firmensitz wird eine Immobilie, die X als Eigentümer an die GmbH vermietet.
X wird Minderheitsgesellschafter der GmbH mit 20 %, außerdem deren alleiniger Geschäftsführer. Schon im zweiten Jahr nach Gründung trägt die GmbH sehr signifikant zum Ergebnis des Konzerns bei.
Die MU folgt im Hinblick auf die Steuerung der GmbH bzw. von X im Wesentlichen dem Prinzip „Management by Objectives“. Sie gewährt X weitgehende Freiheiten bei der Bearbeitung des Kölner Markts. Er bestimmt die Art und Weise wie lokale Karnevalsgesellschaften angesprochen und gegebenenfalls „gesponsort“ werden. Auch die Absatzpreise und Konditionen werden im Wesentlichen nach seinen Vorgaben festgelegt.
II. Fragestellung
Welche Angabepflichten bestehen in Bezug auf die Beziehungen zu X für Zwecke des nach § 315e HGH aufgestellten Konzernabschlusses der MU?
Welche Rolle spielen dabei IAS 24 und § 315e?
III. Lösungshinweise
1. Keine Angabepflichten nach § 314 HGB
Für den IFRS-Konzernabschluss sind nach § 315e Abs. 3 i. ...