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NWB Nr. 28 vom Seite 2357 Fach 20 Seite 585

Überblick über den gewerblichen Rechtsschutz

von Regierungsdirektor Ingo Böhringer, Bonn

I. Allgemeines

Die in Fach 20 der NWB im Einzelnen dargestellten Rechtsgebiete werden üblicherweise unter dem Oberbegriff ”Gewerblicher Rechtsschutz” zusammengefasst. Versteht man - wie hier - den gewerblichen Rechtsschutz als die Summe der Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen, so zählen dazu folgende Gebiete: das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht bilden zusammen das Geistige Eigentum. Da es sich hierbei eher um eine rechtspraktische als eine rechtssystematische Gruppenbildung handelt, herrscht nicht immer Einigkeit darüber, ob wirklich alle genannten Materien zum gewerblichen Rechtsschutz zu zählen sind. Auch sind Terminologie und Einteilungen innerhalb dieses Rechtsgebiets nicht überall einheitlich; so werden z. B. nicht selten die Marken als Teil des Wettbewerbsrechts angesehen (und nicht - wie hier - als gewerbliche Schutzrechte) und dementsprechend in solchen Darstellungen unter dieser Überschrift abgehandelt. Solche unterschiedlichen Systematisierungen können bisweilen d...