Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 93 Schädliche Verwendung
BStBl 2018 I 93.
Myßen/Fischer, Grundzüge der Riester-Förderung – Wohnriester, schädliche Verwendung und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen, NWB 2011, 4304; Messner, Todesfallbedingte Übertragung des Altersvorsorgevermögens auf den anderen Ehegatten, ZEV 2019, 439; Intemann, Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten, NWB VAAAH-29733.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die steuerliche Förderung dient allein der Altersvorsorge des Zulageberechtigten in Form der Auszahlung einer Altersleistung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs. Entnimmt der Zulageberechtigte das Altersvorsorgevermögen bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wird dieser Zweck verfehlt und es liegt grundsätzlich eine schädliche Verwendung vor. Während in § 92a Abs. 2a und 3 EStG die Zweckverfehlung in den Fällen des Wohn-Riester geregelt ist, regelt § 93 EStG dies in den übrigen Fällen. Als Folge der schädlichen Verwendung muss die Förderung in Form der Zulage zurückgezahlt werden – ohne den zwischenzeitlich erwirtschafteten Ertrag (z. B. Zinsen). Letzterer muss jedoch nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert werden.