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NWB Nr. 19 vom Seite 1479 Fach 20 Seite 543

Überblick über das Urheberrecht

von RA StB WP Dr. J. Ekrutt, Hamburg

Am trat das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in Kraft. Es faßte zum ersten Mal das gesamte Recht des geistigen Eigentums in einem Gesetz zusammen und kann als eine der bedeutendsten und auch gelungensten Kodifikationen einer schwierigen Rechtsmaterie der Nachkriegszeit bezeichnet werden. Das Urheberrecht hat, bedingt durch die rapide technische Entwicklung, eine umfangreiche Änderung vom Spezialrecht der Literaten und Komponisten zum praktisch jedermann berührenden Wirtschaftsrecht erfahren, was sich insbesondere in der Tätigkeit und im Umsatz der Verwertungsgesellschaften niederschlägt. Dem tragen die umfangreichen Änderungen des URG in den dreißig Jahren seines Bestehens Rechnung. Diese wurden vor allem durch die Umsetzung von EG-Richtlinien bewirkt, und zwar:

(1) die Richtlinie zum Schutz von Computerprogrammen v. 19. 11. 1992, umgesetzt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des URG v. (BGBl 1993 I S. 910);

(2) die Richtlinie zum Vermietungsrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums v. , umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des URG v. (BGBl 1995 I S. 842);

(3) die Richtlinie zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrech...BGBl 1995 I S. 842