Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG = BStBl 2019 I 654).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 836 ff., NWB JAAAF-08903.
Kindergeld seit 1996 Familienleistungsausgleich-Berechnung, Berechnungsprogramm, NWB OAAAB-05526; Kindergeld: Merkblätter, Übersicht, NWB RAAAE-34242; Familienleistungsausgleich: Dienstanweisungen des BZSt, Sammlung, Übersicht, NWB WAAAE-42751; Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs. 1 Satz 1 EStG), die Gewährung eines einmaligen Kinderbonus für das Jahr 2009 (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG), den Zahlungszeitraum und die Anspruchsdauer (§ 66 Abs. 2 und 3 EStG).
2§ 66 EStG steht über § 31 EStG im Zusammenhang mit dem sog. Familienleistungsausgleich. Im laufenden Jahr wird das Kindergeld gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wird. Hierzu wird eine Vergleichsberechnung zwischen dem Kindergeld und der steuerlichen Auswirku...