Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 26 Veranlagung von Ehegatten
Egner / Quinten / Kohl, Änderungen bei der Ehegatten-Veranlagung ab Veranlagungszeitraum 2013, ; Hagemeier / Joost, Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr, ; Perleberg - Kölbel, Das Veranlagungswahlrecht von Ehegatten im Insolvenzfall, NZFam 2014, 1080; Baltromejus, Die Besteuerung Alleinerziehender, .
Ehegatten-Veranlagung ab VZ 2013, Übersicht; NWB IAAAE-27169; Schmidt, Besteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, NWB QAAAE-43281.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 26 EStG kommt – ähnlich wie § 25 EStG – eine verfahrensrechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus bildet die Norm jedoch auch eine Grundvorschrift für die Einzel- und Zusammenveranlagung von Ehegatten gem. §§ 26a, 26b EStG.
2Absatz 1 sieht vor, dass Ehegatten zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen können, sofern drei Voraussetzungen (rechtsgültige Ehe/Lebenspartnerschaft, unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehepartner und nicht dauerndes Getrenntleben der Ehepart...