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NWB Nr. 19 vom Seite 1441 Fach 20 Seite 461

Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen

von Oberregierungsrat Günter Haurand, Bielefeld

H e u s s e n , Computerrechts-Handbuch, Loseblatt 1989; K ö n i g , Der wettbewerbsrechtliche Schutz von Computerprogrammen vor Nachahmung, NJW 1990 S. 2233.

I. Einleitung

Mit dem fortschreitenden Einsatz von Personal Computern in Wirtschaft, Verwaltung und Freizeit rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie die eingesetzten Programme gegen unberechtigte Nutzung geschützt werden können. Computersoftware stellt einen Wirtschaftsfaktor dar, der mit zunehmender Standardisierung der Hardware, d. h. der Rechner selbst, immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auf Rechnern, die für unter 1 000 DM erhältlich sind, laufen teilweise Programme, die mehr als das Doppelte kosten. Zum Leidwesen der Softwareproduzenten, die in leistungsfähige Programme hohe Entwicklungskosten investiert haben, handelt es sich nicht immer um Originalprogramme, sondern um relativ billig verkaufte Kopien, die ihren Zweck ebensogut erfüllen. Dies erschwert die Kalkulation der Softwarehäuser, die sich um die Früchte ihrer Arbeit gebracht sehen.

Auf technischer Basis ist natürlich ein Schutz hiervor möglich; ausgefeilte Kopierschutzmechanismen wurden entwickelt. Diese behindern aber weitgehend auch den eh...